Es ist wohl eines der größten Projekte von Heribert Hirte der laufenden Wahlperiode – das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften, die aufgrund von Missmanagement das eigene Unternehmen in Schieflage bringen, drohten in der Vergangenheit kaum Sanktionen. Insbesondere, wenn Ihnen das Vertrauen entzogen werden sollte, war Ihnen mit regulären „arbeitsrechtlichen“ Schritten kaum beizukommen. Auch benötigt die Aktienkultur in Deutschland nach einigen Skandalen neues Vertrauen. Dem entgegen steht nun der erfolgreiche Kompromiss zu ARUG II. Lesen Sie die Details in meinem Newsletter und dazu:
- Kopf des Monats: Heribert Hirte wird kommissarischer Vorsitzender des Rechtsaussschusses.
- Stephanuskreis: Menschenrechtsanwälte im Kampf für die Religionsfreiheit in Pakistan und Indien.
- IPPfoRB Konferenz in Singapur
- Die Restaurierung von St. Pantaleon ist gesichert