Cum-Ex und kein Ende


Cum-Ex und kein Ende

Der „Cum-Ex-Skandal“, der wohl größte Steuerskandal Deutschlands, beschäftigt uns seit Jahren. Was steht bislang fest? Die bewusst herbeigeführte mehrfache Erstattung von nur einmal abgeführter Kapitalertragsteuer ist in der Regel strafbar. Doch trotz langer Diskussion und zahlreicher investigativer Medienberichte ist es erstaunlich, dass eine Frage bislang kaum diskutiert wurde: Wie bekommt der Staat die zu Unrecht erstatteten Steuern zurück? Davon soll hier die Rede sein.

Ausgangspunkt ist, dass die unberechtigten Steuererstattungen zumeist über eigens zu diesem Zweck geschaffene Zweckgesellschaften erfolgten. Mit diesem Trick wollten die mitunter sogenannten Steuerräuber den Staat ins Leere laufen lassen. Denn möchte der Staat Geld zurück, steht er vor dem Problem, Ansprüche gegen bereits aufgelöste Gesellschaften geltend zu machen. Doch falls die Cum-Ex-Beteiligten meinten, sie könnten sich durch die Auflösungen ihrer Zweckgesellschaften dem Zugriff entziehen, haben sie sich wohl geirrt: Die Nachtragsliquidation ermöglicht es, bereits aufgelöste Gesellschaften wieder in Betrieb zu nehmen und – was wohl noch wichtiger ist – über ihr Vermögen kann dann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Unser Recht der Insolvenzverfahren dient den Gläubigern. Bei Cum-Ex werden die Möglichkeiten wichtig, die die Insolvenzanfechtung bietet. Dieses Instrument macht in der Vergangenheit liegende Geschäfte rückgängig, mit denen durch Scheinauflösungen oder andere Maßnahmen im Vorfeld einer Insolvenz Gläubiger benachteiligt werden. Damit könnten Schattengesellschaften, mit deren Hilfe die Cum-Ex-Beteiligten im Verborgenen bleiben wollten, wieder ins Licht der Gläubiger geraten.

Ein generelles Urteil über die Rolle der Beteiligten der Cum-Ex-Deals ist noch nicht gefällt und ist auch aufgrund der Komplexität nicht zügig zu erwarten. Sicher aber prognostizieren lässt sich, dass darüber lange und intensiv gestritten wird. Die Rechtswidrigkeit der steuerlichen Seite von Cum-Ex-Geschäften steht ausdrücklich im Raum, mit der haftungsrechtlichen Seite stehen wir erst am Anfang. Oder anders ausgedrückt: Der Stein kommt ins Rollen!

Dieser Beitrag ist ein Auszug des Gastbeitrages zu dem CumEx-Steuerskandal, den Heribert Hirte gemeinsam mit seinem Namensvetter, dem mit ihm weder verwandten noch verschwägerten Tobias Hirte, auf Focus Online veröffentlicht hat. Der ganze Beitrag ist hier zu lesen.

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