Die Reform des Personengesellschaftsrechts


Die Reform des Personengesellschaftsrechts

Gute Nachrichten gab es diese Woche aus dem Bundesjustizministerium (BMJV). Die Reform des Personengesellschaftsrechts geht voran. „Endlich“, wie Heribert Hirte kommentierte. Die hierfür eingesetzte Expertenkommission hat während der vergangenen Sitzungswoche einen Vorschlag vorgelegt. Die Reform des Personengesellschaftsrechts (PGR) ist ein langjähriges Anliegen des Bundesarbeitskreises Christdemokratischer Juristen (BACDJ), in dessen erweitertem Vorstand Heribert Hirte seit vielen Jahren sitzt. In gemeinsamer Anstrengung mit dem Vorsitzenden Günther Krings war es überhaupt erst gelungen, die Reform und Evaluierung des PGR im Koalitionsvertrag zu verankern.

Das Personengesellschaftsrecht basiert bis heute auf seiner Kodifizierung im 19. Jahrhundert, so versteht es sich von selbst, dass ein solches Gesetz mit einer gewissen Regelmäßigkeit an die Rechtswirklichkeit und Praxis der Personengesellschaften angepasst werden muss. Während die Rechtsprechung das Recht der Personengesellschaften kontinuierlich weiter entwickelt hat, haben die Veränderungen in der Gesetzgebung nur vereinzelt zu Anpassungen geführt. Die anstehende Reform soll zum einen die gesetzliche Regelung an die Rechtswirklichkeit angleichen. Sie bringt aber auch zahlreiche Neuerungen, die insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Rechtsform aufwerten. Auch das übrige Gesellschaftsrecht soll punktuell angepasst werden. Mehr können Sie in einer Pressemitteilung des BMJV lesen.

Hier finden Sie den sogenannten Mauracher Entwurf. 

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