Ermächtigungsgrundlagen des IfSG präzisieren, Zweifel an verfassungsrechtlicher Legitimation sicherheitshalber beseitigen


Ermächtigungsgrundlagen des IfSG präzisieren, Zweifel an verfassungsrechtlicher Legitimation sicherheitshalber beseitigen

Zur Diskussion rund um die Parlamentsbeteiligung des Deutschen Bundestages im Rahmen der „Corona-Gesetzgebung“ erklären Heribert Hirte, stellvertretender und kommissarischer Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, und Erwin Rüddel, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit:

Vom heutigen Tag an gelten mit dem Ziel einer Eindämmung der Corona-Pandemie in ganz Deutschland Maßnahmen, die viele Bürger hart treffen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dazu in ihrer Regierungserklärung am vergangenen Donnerstag zu Recht gesagt: „Die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen müssen, sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.“

Gleichwohl sind – insbesondere auch in ersten Gerichtsentscheidungen – in den letzten Tagen Zweifel an einer verfassungsrechtlich ausreichenden Legitimation dieser Schritte laut geworden. Wir sollten diese Kritik – selbst wenn sie im Ergebnis nicht begründet sein sollte – ernst nehmen und vorsorglich die rechtlichen Grundlagen nachschärfen und insbesondere die Ermächtigungsgrundlagen im IfSG für die Gesundheitsbehörden präzisieren. Das betrifft die Eingriffsbefugnisse, Maßnahmen, aber auch Befristungen für schwere Grundrechtseingriffe, wie sie im Interesse des Lebens- und Gesundheitsschutzes die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zwangsläufig treffen.

Damit ist auch klar: Das Parlament nimmt nicht nur – wie schon in den vergangenen Monaten – seine Aufgabe wahr, die Exekutive zu überwachen und die Dritte Gewalt zu beobachten, sondern handelt auch, wenn es dies für geboten hält. Da uns inzwischen mehr Erkenntnisse über die Covid-19-Pandemie vorliegen, können wir zugleich auch dem Wesentlichkeitsgrundsatz des Grundgesetzes noch deutlicher Rechnung tragen.

Mögliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Legitimation sicherheitshalber zu beseitigen, ist dabei ein Handeln im Sinne des Gesundheitsschutzes. Denn – möglicherweise sogar einander widersprechende – Gerichtsentscheidungen gefährden das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat, das gerade jetzt besonders wichtig ist.

Denn für uns ist klar: Angesichts einer exponentiellen Steigerung der Neuinfektionen, des Ausbruchs lokaler Hotspots und der drohenden Überlastung einzelner Krankenhäuser ist es erforderlich, gezielt und unverzüglich zu handeln, um die Bevölkerung wirksam vor einem hochinfektiösen Virus zu schützen.

Es liegt dabei in unserer Verantwortung, die vitalen und notwendigen Funktionen in der Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Die Einschränkung der sozialen Kontakte dient deshalb einzig dem Ziel, einen kompletten Stillstand der Wirtschaft im Interesse von uns allen zu verhindern und den weiteren Betrieb von Kindergärten und Schulen zu ermöglichen.

Das alles gilt auch für die Regierungen, Parlamente und Behörden in den Ländern, die in erster Linie für den Vollzug der hier in Rede stehenden Maßnahmen zuständig sind.

Hier die gesamte Pressemitteilung: 20201102_Rüddel_Hirte_Parlamentarische Teilhabe IfSG

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