Ein Antrag von Heribert Hirte auf dem 73. Deutschen Juristentag (DJT) wurde mit einem Stimmverhältnis von 8:39:11 abgelehnt. Im Wortlaut hatte Hirte für den Abschnitt „Empfehlen sich Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz bei der Besetzung von Richterpositionen?“ folgenden Beschluss vorgeschlagen:
„Der Deutsche Juristentag fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz die sinngemäße Erstreckung des Lobbyregistergesetzes auf die Justiz einschließlich des Bundesverfassungsgerichts. Das beinhaltet die Offenlegung der Gutachten für akademische Titel, um verdeckte Dritteinflüsse zu verhindern. Bei Nebeneinkünften ist insbesondere die Mittelherkunft offenzulegen, ebenso wie Tätigkeiten nach Ausscheiden aus dem Richteramt einer Kontrolle zu unterwerfen sind, ob es sich um nachträglich gezahlte Vergütungen für früheres Verhalten handelt.“