Gastbeitrag zur Urheberrechtsreform


Gastbeitrag zur Urheberrechtsreform

„Erstmal tief durchatmen! Die Urheberrechtsreform ist angenommen und nein – das Internet geht nicht unter. Im Gegenteil: Was da in Brüssel entschieden wurde, ist ein Quantensprung für die Verbraucherrechte. Warum? Einige Beispiele: Absatz 8 des meist diskutierten Artikel 13 garantiert ein Recht auf Uploads. Dieses Individualrecht untersagt den monopolartigen Plattformen nun, die Nutzer durch Overblocking am Hochladen von Bildern, Musik oder Ähnlichem zu hindern. Verstärkt wird dies durch den Absatz 7 des Artikels – eine allgemeine Überwachungspflicht darf es demnach nicht geben. So schützt die Reform sogar vor der viel beschrieenen „Zensur“. Und das sind nur die Nebenkriegsschauplätze der Reform. Worum es eigentlich geht: Große Plattformen haften von jetzt an für Urheberrechtsverletzungen. Wir als CDU/CSU möchten dies in Form von Pauschallizenzierungen umsetzen, berechtigte Interessen in eine faire Balance bringen und technische Vorrichtungen definitiv obsolet machen. Doch was hier in Kurzfassung klar erscheint, wurden von vielen so nicht gesehen. Sicher wurde von uns Parteien auch zu wenig erklärt, geworben, zugehört – Sorgen von jungen Menschen zu leichtfertig abgetan. Schlimmer aber ist, dass die zuständige und verhandlungsführende Ministerin Barley zunächst gegenüber dem Deutschen Bundestag Artikel 13 als Erfolg verkaufte, in Brüssel den Kompromiss vereinbarte, um ihn dann kurz vor Abstimmung im Europäischen Parlament in Frage zu stellen. Verlässlichkeit sieht anders aus! Unsere Europäische Union ist der Werteverbund, der qua Existenz für alle individuellen Bürgerechte steht. Nun gilt es für alle, Vertrauen zurückzugewinnen. Die Ideen der CDU/CSU können als Vorbild dienen und in der Umsetzung beweisen: Die Europäische Union ist der Garant für Meinungsfreiheit, Sicherheit und Freiheit.“

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