Mit dem Rahmenkonzept für eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) haben das Bundesministerium der Justiz sowie das Bundesministerium der Finanzen Anfang März 2026 erstmals konkrete Eckpunkte für eine neue gesellschaftsrechtliche Organisationsform vorgelegt. Ziel ist es, Unternehmen eine Rechtsform zu eröffnen, bei der erwirtschaftetes Vermögen dauerhaft an das Unternehmen gebunden bleibt und nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden kann. Das Vorhaben knüpft an die seit Jahren geführte Debatte um das sogenannte „Verantwortungseigentum“ an. (BMJ)
Ich befasse mich mit dieser Diskussion bereits seit vielen Jahren. Schon als Mitglied des Deutschen Bundestages habe ich mich wissenschaftlich und rechtspolitisch mit den damaligen Vorschlägen zum Verantwortungseigentum auseinandergesetzt und zu den damals vorgelegten Konzepten ein Gutachten vorgelegt. Die nun vorgeschlagene GmgV greift zahlreiche damals diskutierte Fragen erneut auf, entwickelt den Ansatz aber zugleich weiter.
Das Rahmenkonzept bildet den Auftakt eines offenen Diskussionsprozesses. Das Bundesjustizministerium hat Verbände, Wissenschaft und Praxis frühzeitig um Stellungnahmen gebeten und veröffentlicht diese fortlaufend. Auf dieser Grundlage soll anschließend ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet werden. Ein verbindlicher Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte liegt bislang noch nicht vor.
In meiner Stellungnahme begrüße ich die Diskussion über eine neue Rechtsform für langfristig orientiertes Unternehmertum grundsätzlich. Zugleich sehe ich bei der konkreten Ausgestaltung noch erheblichen Klärungsbedarf – insbesondere bei der Vermögensbindung, der Governance-Struktur, der Nachfolge von Mitgliedern sowie steuerrechtlichen Fragen.