Vorstellung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in der Bundespressekonferenz
Gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten aus allen demokratischen Fraktionen hat der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte einen Gesetzesentwurf zur Organspende erarbeitet, der sowohl die Selbstbestimmung über den eigenen Körper achtet und gleichzeitig auch die bestehende Zustimmungsregelung in wesentlichen Punkten stärkt. Diesen Entwurf präsentieren Vertreter der überfraktionellen Gruppe am Montag, 6. Mai 2019, 10:00 Uhr in der Bundespressekonferenz.
Den gemeinsamen Entwurf kommentiert Hirte wie folgt: „Dieser Entwurf verbessert durch konkrete, sachorientierte und detaillierte Vorschläge das System der Organspende, gleichzeitig stärken und erhalten wir die freie, selbstbestimmte Entscheidung der Menschen. Die verschiedenen Maßnahmen initiieren eine neue Kultur der konkreten Ansprache – nur durch mehr Möglichkeiten der Information und bessere Beratung werden mehr Menschen ihre Entscheidung für, gegen oder für eine eingeschränkte Organspende dokumentieren. Durch ein Online-Register vereinfachen wir zudem zukunftsgewandt die eigene Entscheidungsbekundung. Abstrakte Systemwechsel hingegen gefährden vorrangig das Vertrauen in das System, ohne effektive Verbesserungen zu versprechen.“
Neben Hirte waren folgende Abgeordnete an dem Gesetzesentwurf beteiligt: Karin Maag, Stefan Pilsinger, Hilde Mattheis, Ulla Schmidt, Christine Aschenberg-Dugnus, Otto Fricke, Kathrin Vogler, Katja Kipping, Annalena Baerbock und Dr. Kirsten Kappert-Gonther.