Juristisches Hochreckturnen, aber mit gravierenden Folgen für Gewerbetreibende in unserem Land, die durch die Corona-Pandemie ihr Geschäft nicht weiter führen können. In der Kurzfassung: CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Gesetz zur Risikoverteilung bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen während der Corona-Pandemie geeinigt. Diese Regelung bestätigt Heribert Hirte in seiner Rechtsauffassung, der seit Beginn der Pandemie darauf hingewiesen hatte, dass die Situation derzeit einen sogenannten „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ begründet und somit andauernde Gewerbemietverhältnisse neu zu verhandeln sind: „Durch die Klarstellung stärkt die Koalition Gewerbetreibenden den Rücken.“
In seiner digitalen Bürgersprechstunde erklärt Heribert Hirte die Klarstellung des Gesetzgebers, den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ durch die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung anzuerkennen (ab Minute 16:40).
Viele Gewerbebetriebe haben durch die Pandemie harte Einschnitte hingenommen. Restaurants oder Hotels dürfen keine Gäste mehr aufnehmen, Clubs ihre Türen nicht mehr öffnen, die Anzahl von Kunden im Einzelhandel ist limitiert. Das bedeutet für viele Unternehmen massive Einnahmeausfälle, während ihre Fixkosten wie Miete oder Pacht weiterlaufen. Die Entscheidung stellt nun klar: Staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stellen eine schwerwiegende Veränderung der Grundlagen des Vertrages dar, wenn sie die Nutzbarkeit der angemieteten Räume erheblich beeinträchtigen. Wichtig hierbei bleibt der Blick auf den Einzelfall, aber Gewerbetreibende haben nun eine bessere Verhandlungsgrundlage mit ihren Vermietern. Weil Betroffene möglichst rasch Hilfe benötigen, sorgt der Gesetzgeber nun auch dafür, dass gerichtliche Verfahren in diesem Zusammenhang beschleunigt und vorrangig behandelt werden müssen.
Eine denkbare gesetzliche Klarstellung zu #COVInsAG und § 313 BGB könnte wie folgt aussehen (vielen Dank an @MSKBayreuth für die Unterstützung). #Mietrecht #WGG @MIT_bund @VID_Verband @klotzkette @OKehrl https://t.co/HvR2HAGJmx pic.twitter.com/vFEL4MshXJ
— Heribert Hirte (@HHirte) August 28, 2020
Schon seit dem Frühjahr und im Sommer kämpfte Heribert Hirte um eine Klarstellung zum §313 BGB, um Gewerbemieter und Vermieter zu fairen Verhandlungslösungen zu bringen.
Hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.