Rede zu Whistleblowing und Geschäftsgeheimnisse


Rede zu Whistleblowing und Geschäftsgeheimnisse

Am Ende einer Debatte bleibt oftmals das Vergnügen, auch einmal thematisch aufzuräumen. Dies durfte Heribert Hirte anhand zweier Anträge von Grünen und der Linken zum Thema Geschäftsgeheimnisse und Whistleblowing übernehmen. Wobei: Das wichtige Thema der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen fiel in beiden Anträgen ein wenig unter den Tisch. Schon der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht einen „geschützten“ Meldeweg für die Anzeige von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter vor und empfiehlt, einen solchen auch für Dritte einzurichten. Dennoch täuschen Linke wie Grüne vor, bislang gäbe es keinerlei Rechtsgrundlagen. Zudem versteifen sie sich in der Diskussion rein auf das Thema Whistleblowing, ganz als beträfe das Thema Julien Assange allein.

Geschäftsgeheimnisgesetz

Das ist bedauerlich, denn ein zentraler Streitpunkt bei der aktuell auf EU-Ebene verhandelten Whistleblower-Richtlinie ist nicht der Schutz des Whistleblowers an sich, sondern das gerade für kleine und mittelständische Unternehmen aufwändige Verfahren, einen entsprechenden Meldeweg anzubieten. Hier müssen wir über die Bundesregierung auf Änderungen drängen. Die von Brüssel bislang vorgeschlagene Regelung ist mittelstandsfeindlich. Sicherzustellen ist im Übrigen, dass bei unberechtigter Veröffentlichung eines vermuteten Fehlverhaltens auch eine Korrektur der Veröffentlichung in der gleichen Weise erfolgt.

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