Spezialisierung stärkt das Insolvenzrecht


Spezialisierung stärkt das Insolvenzrecht

Spezialisierung stärkt das Insolvenzrecht

Heribert Hirte hebt die Verbesserungen für das Insolvenzrecht hervor, die eine Spezialisierung entsprechender Kammern an den Land- und Oberlandesgerichten mit sich brächte. Diese ist in einem Gesetzesentwurf vorgesehen, welchen der Bundestag letzte Woche in 1. Lesung beriet. Hirte kommentiert die Vorschläge wie folgt:

„Bereits seit Ewigkeiten werden „Handelssachen“ vor den Kammern für Handelssachen verhandelt. Die Erfahrungen dort zeigen die Vorteile auf, spezielle Kammern an den jeweiligen Gerichten einzuführen, die sich vertieft mit entsprechender Expertise mit Streitfragen des Wirtschaftsrechts auseinandersetzen. Diesem Prinzip folgend will der vorliegende Gesetzesentwurf die Expertise im Insolvenzrecht bei den Gerichten in der Fläche stärken. Ein Gewinn für den Rechtsstandort Deutschland.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir beraten, inwiefern es in dem Entwurf noch einer klaren Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten der Kammern für Handelssachen und den neuen Kompetenzkammern für insolvenzrechtliche Streitigkeiten bedarf. Allerdings wäre auch ein anderer Ansatz bedenkenswert, namentlich insolvenzrechtliche Streitfragen als fortgesetztes Wirtschaftsrecht zu betrachten und somit entsprechende Streitfälle den bereits bestehenden Kammern für Handelssachen (KfHs) zuzuweisen oder dies jedenfalls zuzulassen. Diese würden dann entsprechend in ihrer Ausstattung und Personal verstärkt. Denkbar wäre zudem, die neu einzurichtenden insolvenzrechtlichen Spezialkammern auch als Insolvenzgerichte – jedenfalls für Großverfahren – auszugestalten. Das könnte vor allem das Verfahren der Bestellung von Insolvenzverwaltern und deren Überwachung verbessern.

Unstreitig ist es im Übrigen an der Zeit, zumindest für die erwähnten Kompetenzkammern Englisch als Verhandlungssprache zuzulassen, um Deutschland als Justizstandort für internationale Handelsstreitigkeiten noch wettbewerbsfähiger zu machen. Hier werden wir die schon vorliegenden Gesetzesinitiativen gerne aufgreifen.

Zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf findet eine Sachverständigenanhörung am 4. November 2019 statt.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier: 20191023_PM_Kompetenzzentren_Land- und Oberlandesgerichte docx _end

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