Stellungnahme – Vorwürfe in der Süddeutschen Zeitung


Stellungnahme – Vorwürfe in der Süddeutschen Zeitung

 

Die Süddeutsche Zeitung berichtet im Regionalteil am 5.  Februar 2018 von einem internen Streit in der Kölner CDU. Es handelt sich dabei um einen Streit innerhalb eines von insgesamt neun Kölner CDU-Stadtbezirken, nicht etwa um einen Streit innerhalb der gesamten Kölner CDU.

Bei dem Streit innerhalb des Ortsverbands Sürth geht es um den Vorwurf der fehlenden Geheimhaltung bei der Wahl des Ortsverbands-Vorstands im Dezember 2017. Dieser Vorwurf liegt dem Parteigericht in Form einer Klage vor. Das Parteigericht hat Heribert Hirte darüber informiert.

Zudem geht es um den Vorwurf, Mitglieder würden unzulässig von einem Ortsverband in den anderen wechseln. Über eine entsprechend vorliegende Klage hat das Parteigericht Heribert Hirte allerdings bisher noch nicht informiert.

Zum Vorwurf der fehlenden Geheimhaltung bei der Wahl des Ortsverbands-Vorstands:

Es ist richtig, dass die Stimmzettel am Platz ausgegeben wurden. Diese durften die Wahlberechtigten am Platz ausfüllen, dies war allerdings nicht zwingend vorgegeben. Es stand jedem frei, den Platz oder gar den Raum zu verlassen, um den Zettel auszufüllen. Wahlkabinen sind bei solchen Wahlen unüblich. Allerdings war niemand gezwungen, den Zettel unter den Augen anderer auszufüllen.

Nach genau dem gleichen Verfahren wurde beispielsweise in der vergangenen Woche über den Vorsitz des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz in geheimer Wahl entschieden. Die Sitzordnung im Rechtsausschuss ist dabei wesentlich enger gewesen als bei der Wahl des Ortsverbands-Vorstandes im Dezember im Köln. Hinzu kommt, dass im Rechtsausschuss-Saal des Deutschen Bundestages Gäste auf der Tribüne von oben auf die Tische schauen können. Einige Ausschussmitglieder sind aufgestanden, um hinter einem Sichtschutz den Zettel auszufüllen, andere haben den Zettel am Platz ausgefüllt.

Zum Vorwurf der Ortsverbands-Wechsel:

Laut Satzung der CDU Köln ist es Parteimitgliedern in Ausnahmefällen – auf begründeten Wunsch und unter bestimmten Voraussetzungen – möglich, von einem Ortsverband in einen anderen Ortsverband zu wechseln. Dieser Wechsel muss im Einvernehmen der beteiligten Ortsverbände erfolgen und wird vom Kreisvorstand genehmigt.

Ein Ortsverbandswechsel ist die Ausnahme, kommt aber alle paar Monate vor und ist laut CDU-Satzung vorgesehen. Diese Möglichkeit ist auch in den Satzungen anderer Parteien
enthalten.

Schon immer haben bestimmte politische Handlungen sowie einzelne Persönlichkeiten dazu beigetragen, dass Menschen Mitglied einer Partei bzw. eines Ortsverbandes werden oder bewusst aus einer Partei bzw. aus einem Ortsverband austreten. Es liegt nahe, dass Menschen Mitglied innerhalb eines Ortsverbandes werden möchten, in dem Menschen
agieren, die ihnen politisch nahe stehen und von denen sie überzeugt sind oder, weil die Arbeitsstätte oder der Lebensmittelpunkt im Bereich dieses Ortsverbandes liegen. Das ist Teil der Demokratie. Heribert Hirte hat sich dabei als Ortsverbands-Vorsitzender an die Vorgaben aus der Satzung gehalten.

In der Mitgliederversammlung wurde vor der Wahl des Ortsverbands-Vorstands einstimmig die korrekte Wahlberechtigung aller Anwesenden festgestellt. Auch von denjenigen, die nun vor dem Parteigericht klagen. Außerdem sei festgehalten, dass im Augenblick die vom Landesvorstand genehmigte Kreissatzung gilt. Nur daran muss sich der Kreis halten. Auf dieser Grundlage muss gewählt werden, anderes ist nicht zulässig. Jede Satzungsänderung gilt für die Zukunft. Auswirkungen auf frühere Wahlen hat eine Satzungsänderung nicht.

Heribert Hirte wird in den angeführten Streitpunkten die Entscheidung des unabhängigen Parteigerichts abwarten. Dass nun vorab Details dieser Streitigkeit an die Öffentlichkeit
gegeben wurden, bedauert Heribert Hirte sehr. Dieses Vorgehen soll darauf abzielen, einzelne Personen zu diskreditieren, tatsächlich beschädigt es aber den Ruf der ganzen Partei.

Hier finden Sie die Stellungnahme von Heribert Hirte zum Urteil des Kreisparteigerichts der CDU Köln vom 7. März 2018: 20180327_Stellungnahme_Urteil_OV-Streit

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