Attentat am Kölner Hauptbahnhof


Attentat am Kölner Hauptbahnhof

Das denkt Heribert Hirte zu dem Fall des Attentäters vom Kölner Hauptbahnhof:

„Es mag dem spontanen Gerechtigkeitssinn einiger Bürger widerstreben, dass der Attentäter vom Hauptbahnhof nicht schon wegen der vielen gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren abgeschoben worden ist, aber Deutschland ist ein Rechtsstaat, und dafür bin ich auch dankbar. Der Attentäter vom Hauptbahnhof hatte als Syrer einen Schutzstatus inne. Wer unter diesem Schutzdach des Asylrechts hierzulande straffällig wird, wird nach den Gesetzen unseres Strafrechts verfolgt – und das übrigens zu Recht nach den gleichen Maßstäben wie ein Deutscher. Deshalb gilt gleichermaßen auch für ihn der Grundsatz ‚in dubio pro reo‘, also ‚im Zweifel für den Angeklagten‘.

Verwirken kann ein Flüchtling seinen Asylstatus jedoch dann, wenn er als sogenannter Gefährder eingestuft wird. Warum im Fall des Attentäters vom Kölner Hauptbahnhof diese Gefahr für einen Terroranschlag nicht gesehen wurde, bedarf sicher der Prüfung. Erst dann wird man beurteilen können, ob die Polizei oder andere Behörden Fehler gemacht haben. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass große Teile der Bevölkerung die dafür möglicherweise notwendigen technischen Überwachungsmaßnahmen wie das Auslesen von Handydaten oder die Vorratsdatenspeicherung ablehnen.“

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