ESUG-Evaluation: Hirte kritisiert fehlende Information aus Bundesjustizministerium


ESUG-Evaluation: Hirte kritisiert fehlende Information aus Bundesjustizministerium

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 ist eine Reform des deutschen Insolvenzrechts und soll die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung Not leidender Unternehmen verbessern. Auf der Grundlage des Bundestagsbeschlusses, der der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf des ESUG folgte, ist das Gesetz nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.

Dazu erklärt der für das Unternehmensrecht zuständige Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte: „Offenbar liegt die vom BMJV in Auftrag gegebene Evaluation dem Bundesministerium schon seit mehreren Wochen vor. Zudem wurde sie offensichtlich in der Bundesregierung intensiv zirkuliert und beraten. Möglicherweise hat die Studie auch bereits ihren Weg auf den Schreibtisch von Interessenverbänden gefunden. Der Deutsche Bundestag hat sie demgegenüber bislang nicht erhalten!

Umso bemerkenswerter ist, dass das BMJV für den 15. Oktober 2018 zu einer Präsentationsveranstaltung einlädt. Zudem ist inzwischen die Einladung des Kölner RWS-Verlages zu einem „RWS-Forum“ am 5. und 6. November 2018 in Berlin verschickt worden, in dem ‚die Ergebnisse [der] im Auftrag des BMJV [sic!]‘ durchgeführten Evaluation ‚erstmals öffentlich von den beauftragten Gutachtern vorgestellt, von namhaften Experten und Praktikern kommentiert und mit den Teilnehmern diskutiert‘ werden sollen.

Dieses Vorgehen ist inakzeptabel! Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes aufgefordert und dazu, ihm auf dieser Grundlage unverzüglich Bericht zu erstatten. Das Ergebnis dieser Evaluation dem Auftraggeber der Evaluation vorzuenthalten, vor der Übermittlung an das Parlament aber bereits mit einer nach unbekannten Kriterien zusammengesetzten Fachöffentlichkeit zu diskutieren, stellt eine grobe Missachtung der Rechte des Parlaments dar.“

Mehr Hintergründe finden Sie im PDF dieser Pressemitteilung: 20181002_ESUG_Evaluation_Bundestag_nicht_informiert

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