Ein erster Schritt hin zu einem geordneten Insolvenzverfahren für Staaten


Ein erster Schritt hin zu einem geordneten Insolvenzverfahren für Staaten

Der Europäische Rat bestätigte während seines jüngsten Zusammenkommens das Ergebnis des Treffens der Euro-Gruppe und des ECOFIN-Rates vom 3. und 4. Dezember 2018. Durch diesen Beschluss wird deutlich: Das Ergebnis der ESM-Reform (Europäische Stabilitätsmechanismus) spiegelt das Grundprinzip der nötigen Konditionalität aller Instrumente wieder. Eine Bedingung, die insbesondere die Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit immer wieder betont hatte. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte: „Ich freue mich über diesen Beitrag zu einer solidere Finanzpolitik“.

Insbesondere die Absicht, Schuldtitel der Eurozonen-Mitgliedstaaten ab 2022 mit single limb collective action clauses (CACs) auszustatten und dies im ESM-Vertrag zu verankern, ist ein wichtiges Zeichen. Damit kann bei Staatsanleihen aller Laufzeiten ein Schuldenschnitt oder eine Laufzeitverlängerung leichter beschlossen werden. Durch den erweiterten Anwendungsbereich der CACs wird der ESM zukünftig Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten und Gläubigern über Schuldenrestrukturierungen unterstützen können. Die Erweiterung von CACs erleichtert die Gläubigerbeteiligung („bail-in“) bei Staatsanleihen. Der ESM wird dadurch zukünftig unabhängiger seine Gläubigerinteressen vertreten können. Heribert Hirte sieht seine langjährige Forderung erfüllt: „Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und ebnet den Weg für eine Einführung von Staaten-Resolvenzverfahren, also ein geordnetes Insolvenzverfahren für Staaten“.

Dazu gehört auch, dass der ESM im Fall von Programmen, sprich Hilfsmaßnahmen, sofern Länder in Zahlungs- und Kreditschwierigkeiten geraten, das Memorandum of Understanding gemeinsam mit der EU-Kommission unterzeichnen können wird. In Zuge dessen bewertet der ESM in Zukunft die Rückzahlungfähigkeit von Mitgliedstaaten.

Die Pressemitteilung als PDF: 20181214_EuropRat_HeribertHirte

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