Einsatz für die Religionsfreiheit. Aus gutem Grund!


Einsatz für die Religionsfreiheit. Aus gutem Grund!

Ein Gastbeitrag von Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Am 18. Oktober 2018 hat die CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in ihrem Antrag „Menschenrecht auf Religionsfreiheit weltweit stärken“ die Herausforderungen für den Schutz dieses wichtigen Menschenrechts beschrieben. In vielen Staaten wird dieses Recht nicht geachtet. Angehörige aller Religionen und auch Atheisten sind betroffen. Allein deshalb, weil sie sich zu einer Idee oder einem Glauben bekennen, leiden sie unter Benachteiligung, Diskriminierung, Gewalt und Verfolgung. Im Jahr 2016 hat dies der erste Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit klar nachgewiesen. Er fasste zusammen, wo und auf welche Weise das Recht auf Religionsfreiheit eingeschränkt und gebrochen wird. Dabei schützt dieses Recht den ureigenen Bereich, in dem Menschen ihr Leben selbst gestalten. Wie sie feiern, wie sie trauern, mit welchen Werten Kinder erzogen werden – das alles schützt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit.

Ein langer Weg

In einer Großen Anfrage hatte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag die damalige Bundesregierung um eine Stellungnahme zu der zunehmenden Bedrängnis und Verfolgung gerade auch von Christen weltweit aufgefordert. Die Antwort und auch die Plenardebatte ließen zu Tage treten, dass die damalige rotgrüne Bundesregierung kein Gespür für dieses zunehmende Problem hatte. Zwar konnte man schon damals sehen, dass gerade auch Christen zu leiden hatten, weil sie Christen waren. Und doch sah die Regierung darin damals mehr ein Zeichen für andere soziale oder wirtschaftliche Konflikte. Christenverfolgung – das war doch ein Problem im alten Rom und nicht im 20. Jahrhundert.

Für uns in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag war diese Große Anfrage ein Startsignal. Sie war der Auftakt für unseren Einsatz. Im Rückblick erscheint dieser Einsatz wie ein roter Faden in unserer Politik für die Menschenrechte. Er zieht sich durch die die Arbeit der Union im Deutschen Bundestag. Der rote Faden ist stark verwoben mit dem beharrlichen Wirken von Volker Kauder. Er verbindet aber auch die Leistung von vielen anderen Mitgliedern der Fraktion. Sie alle wollten sich nicht mit der Antwort zufriedengeben, die man uns 1998 gab: Dass es schon nicht so schlimm stehe, und wenn, dann erst recht nicht um die Christen.

Viel Arbeit unterwegs

Unser Ziel ist es, bedrängten und verfolgten Christen zu helfen. Gleichzeitig gelten die Menschenrechte immer universell, das heißt, für alle Menschen. Deshalb war der Einsatz für die Religionsfreiheit eine dauerhafte Forderung der Union. Wir haben dabei viele einzelne Schritte genommen. Etwa, als wir im Koalitionsvertrag 2009 den Einsatz für die Religionsfreiheit als einen Bestandteil der wertebasierten deutschen Außenpolitik festgeschrieben haben. Oder als der Deutsche Bundestag 2010 erstmals über die Bedeutung  der Religionsfreiheit beraten konnte – auf unseren Antrag. Das Recht der Christen des Nahen Ostens auf eine Zukunft in ihrer Heimat oder die Religionsfreiheit in der Türkei – wir haben Mittel und Wege gefunden, eine politische Öffentlichkeit für diese Fragen zu schaffen. Mit einer ganzen Reihe von Konferenzen und Fachgesprächen der Fraktion haben wir die Probleme bei der Durchsetzung der Religionsfreiheit weltweit auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei hat uns immer bestärkt, wie groß der Teilnehmerkreis war. Vielen Menschen in Deutschland brennt dieses Thema auf den Nägeln.

Mit Hilfsprogrammen trägt es dazu bei, dass religiöse Minderheiten eine Zukunft in ihrer Heimat finden. So soll und kann Hoffnung auf Zukunft entstehen und neues Leben wachsen.
Etwa im Nordirak, wo zumindest ein Teil der Not der Jesiden oder der Christen gelindert werden konnte. Ich freue mich besonders, dass es uns 2018 gelungen ist, das Amt eines Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit zu schaffen. Der erste Amtsinhaber, Markus Grübel, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, ist weltweit unterwegs. Er sammelt Hinweise auf den Stand der Religionsfreiheit in den Staaten – von nun an wird es eine regelmäßige Neuauflage des Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Religionsfreiheit geben. Mit seinen Besuchen macht er in den Staaten auch deutlich, wie wichtig uns Deutschen ist, dass Menschen ihr Bekenntnis überall ungestört leben können.

Wir stehen nicht allein

Abgeordnete in Parlamenten haben viele Möglichkeiten, etwas zu bewirken. Eine zunehmende Zahl von ihnen nutzt diese Chance, um für die Religionsfreiheit einzutreten. Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben 2014 das ParlamentarierNetzwerk für Glaubens- und Bekenntnisfreiheit mitgegründet. Seitdem wirkt eine ganze Reihe von Unionsabgeordneten mit in diesem „International Panel of Parliamentarians for Freedom of Religion or Belief (IPPFoRB)“ Hier treten sie gemeinsam mit Parlamentsangehörigen aus vielen Weltregionen und Religionen für den Schutz der Religionsfreiheit an. Auf Einladung der Union fand eine große internationale Konferenz des IPPFoRB mit mehr als 100 Parlamentariern aus knapp 50 Staaten 2016 in Berlin statt. Eine nächste Tagung könnte 2019 in Asien folgen.

Viel wichtiger als die Gemeinschaft der Abgeordneten aber ist, dass inzwischen viele Menschen überall für dieses Recht eintreten. Sie wissen um die oft brutalen Einschränkungen der Religionsfreiheit und fordern Verbesserungen. Diese klaren Forderungen tragen unseren Einsatz. Und das hat einen Grund: Dass die Menschen Bescheid wissen, kommt nicht von selbst. Dass sie von Missständen erfahren, verdanken wir nicht zuletzt der unermüdlichen Arbeit des Stephanuskreises der Fraktion. Im Stephanuskreis ist unser roter Faden, der Einsatz für die Religionsfreiheit, zu einem Netz verknüpft. Denn der Kreis verbindet viele Mitglieder der Fraktion, die sich für Glaubensgeschwister weltweit und die Religionsfreiheit einsetzen. Betroffene finden hier Aufmerksamkeit. Zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland haben im Stephanuskreis Anliegen vorgetragen. Sie kamen oft aus Regionen, in denen Religionsfreiheit eingeschränkt wird, vor allem aus Afrika und Asien. Geistliche Würdenträger
vieler Religionen, Nichtregierungsorganisationen, Verfolgte, befreite Häftlinge, ganz einfache Menschen aus vielen Teilen der Welt haben im Stephanuskreis erleben können, dass ihre Not andere bewegt. Die Mitglieder des Kreises sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Sie stellen Verbindungen mit Hilfsorganisationen her und organisieren Hilfe.

Der neu konstituierte Stephanuskreis mit dem Vorsitzenden Heribert Hirte in der Mitte des Bildes.Der Stephanuskreis ist ein Ort der Information, aber auch der aktiven Hilfe. Die Verbindungen, die er herstellt, sind von großem Wert für den Einsatz der Fraktion – und das schon seit 2010. Ich freue mich daher sehr, dass sich der Stephanuskreis auch in der 19. Wahlperiode wieder gebildet hat. Den Vorsitz hat erneut Prof. Dr. Heribert Hirte MdB übernommen. Er hatte ihn vor 5 Jahren von der Gründerin des Kreises Ute Granold übernommen. Mit meiner Freude verbinde ich einen Anspruch:

Liebe Mitglieder des Kreises, bleiben Sie aktiv und sorgen Sie für Lautstärke. Lassen Sie uns den roten Faden, den der Einsatz gegen Christenverfolgung und für die Religionsfreiheit für die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag darstellt, gemeinsam zu einem Strang der Hilfe spinnen.

Diesen Beitrag finden Sie in der 5. Ausgabe der Stephanuspost: Stephanuspost_5.

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