Grundsteuer-Reform auf gutem Weg


Grundsteuer-Reform auf gutem Weg

Kommunaleinnahmen sichern, Wohnen nicht belasten, Bürokratie vermeiden

Der Deutsche Bundestag hat heute Gesetzesentwürfe zur Reform der Grundsteuer beraten. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Bundesland kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen. Einige Länder werden sich dabei weiter an den nunmehr neu festzulegenden Immobilienwerten orientieren; jedenfalls in Bayern wird ab 2025 die Steuer allein nach Fläche berechnet („Einfach-Grundsteuermodell“). Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer. Heribert Hirte, direkt gewählter Kölner Bundestagsabgeordneter, äußert sich zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen:

„Die geplante Reform der Grundsteuer sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt. Das ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren wie beispielsweise Köln und ländlichen Räumen kann damit flexibel eingegangen werden. Zudem wird so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht. Die Union hat in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Deshalb sollte Nordrhein-Westfalen auch das bayerische „Einfach-Grundsteuermodell“ übernehmen. In diesem Modell ist es nur folgerichtig, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer als Mietnebenkosten beizubehalten, damit wir weiterhin ein System der fairen Verteilung haben.“

Mehr Hintergrund finden Sie in der PM: 20190627_PM_GE Grundsteuer

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