Der Bundestag hatte 2015 die Sterbehilfe neu geregelt und die organisierte, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Februar 2020 diese Regelung und erklärte den zugrunde liegenden Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
In einer Orientierungsdebatte tauschen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die bereits bestehenden Gesetzesvorhaben aus und nähern sich einer neuen Regelung an, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig wurde.